
In Baden-Württemberg ist die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte im Jahr 2025 deutlich in die Höhe geschnellt. Die Polizei registrierte landesweit 298 entsprechende Taten, wie das Innenministerium nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von 41,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung zieht sich nach Behördenangaben durch nahezu alle Phänomenbereiche – von Straftaten aus dem rechten oder linken Spektrum bis hin zu Taten, die aus religiösen oder ausländischen Ideologien heraus begangen werden.
Auch insgesamt haben politisch motivierte Straftaten im Südwesten zugenommen. Die Zahl der registrierten Fälle stieg 2025 um 4,2 Prozent von 6.526 auf 6.801. Das Spektrum reicht von abgerissenen oder zerstörten Wahlplakaten über Anfeindungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen bis hin zu schwerster und tödlicher Gewalt. Unter den erfassten Taten finden sich auch terroristische Anschläge. Das Innenministerium spricht vor diesem Hintergrund von einem immer rauer werdenden gesellschaftlichen Klima.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) wertet den Trend als Belastungsprobe für die demokratische Ordnung. „Das gesellschaftliche Klima wird rauer. Jeder Akt der Gewalt ist ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte er der dpa. Gewalt dürfe kein Mittel politischer Auseinandersetzung sein. Man trete in Baden-Württemberg verfassungsfeindlichen Bestrebungen „gleich welcher Couleur“ mit geballten Kräften entgegen; Hass, Hetze und Gewalt würden nicht geduldet, sondern entschieden und konsequent verfolgt.
Als politisch motivierte Kriminalität wertet das Land ein breites Feld von Vorfällen: Dazu zählen etwa Attacken auf Polizisten bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt, illegale Straßenblockaden von Klimaaktivisten oder der Angriff auf ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm im September 2025. Nach Ministeriumsangaben entfällt der stärkste Anstieg innerhalb der Gewaltdelikte auf Taten, die auf einer religiösen oder ausländischen Ideologie beruhen. Die Sicherheitsbehörden sehen sich damit zunehmend gefordert, auf ein ausdifferenziertes und dynamisches Bedrohungsbild zu reagieren.

Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.
Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.
Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.
Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.