Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet trotz der Belastungen durch den Krieg im Nahen Osten weiterhin mit einem leichten Wachstum der deutschen Wirtschaft. In seiner Sommerprognose bestätigt das Institut für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,8 Prozent. Zugleich werden die mittelfristigen Aussichten vorsichtiger eingeschätzt: Für 2027 senkten die Kieler Ökonomen ihre Prognose von bislang 1,4 auf nun 1,0 Prozent.
Als zentralen Belastungsfaktor nennt IfW-Präsident Moritz Schularick die Folgen des Iran-Kriegs. Der Anstieg der Rohstoffpreise erweise sich als hartnäckig und belaste die wirtschaftliche Dynamik voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das ebenfalls auf den dämpfenden Effekt höherer Energie- und Rohstoffkosten verweist.
Nach Einschätzung des IfW wird die Konjunktur derzeit vor allem von der Finanzpolitik gestützt. Expansive Impulse aus öffentlichen Konsum- und Investitionsausgaben sollen einen Teil der Schwäche in anderen Bereichen kompensieren. Von den traditionell starken Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft – Exporten und Unternehmensinvestitionen – seien hingegen bislang kaum Anzeichen für eine kräftige Erholung zu erkennen, wie sie für frühere Aufschwungphasen typisch gewesen sei. Die Beschäftigungsperspektiven bewertet das Institut entsprechend verhalten.
Zwar hätten sich die Ausfuhren zuletzt stabilisiert, doch spricht das IfW nach den Rückgängen der vergangenen Jahre weiterhin nicht von einer dynamischen Exporterholung. Konjunkturexperte Stefan Kooths warnt in diesem Zusammenhang vor einer schwindenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit: Diese Entwicklung dürfte nach seiner Einschätzung weitere Verluste an Weltmarktanteilen nach sich ziehen. Im Vergleich zu früheren Aufschwüngen fielen die erwarteten Zuwächse insgesamt mager aus, und ohne tiefgreifende Reformen zur Stärkung des Standorts drohe die deutsche Wirtschaft in ein Umfeld nachlassender Wachstumskräfte abzugleiten.