Trump-Rhetorik legt geopolitische Risiken offen und drückt auf den Dax

11.06.2026


Der deutsche Aktienmarkt hat am Mittwoch spürbar nachgegeben. Der Dax schloss 0,97 Prozent im Minus bei 24.195 Punkten und markierte im Tagesverlauf den tiefsten Stand seit mehr als drei Wochen. Zeitweise fiel der Leitindex unter seine 200-Tage-Durchschnittslinie, die von vielen Marktteilnehmern als Signal für den längerfristigen Trend beobachtet wird. Der MDax der mittelgroßen Werte verlor 1,11 Prozent auf 31.293 Zähler.

Belastet wurden die Kurse von anhaltenden Abgaben im US-Technologiesektor und erneut aufflammenden Spannungen im Nahen Osten. Die USA und der Iran griffen sich trotz Waffenruhe und laufender Gespräche über ein mögliches Kriegsende gegenseitig an. Zusätzliche Nervosität löste ein Beitrag von US-Präsident Donald Trump auf seiner Plattform Truth Social aus, in dem er mit Blick auf die seit Wochen laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran erklärte, die Gegenseite habe „zu lange gebraucht, um einen für sie großartigen Deal auszuhandeln“, und müsse nun „die Konsequenzen tragen“.

„Die verschärfte Rhetorik von Trump im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten erinnert daran, dass geopolitische Risiken weiterhin unter der Marktoberfläche glimmen“, sagte Marktbeobachter Timo Emden von Emden Research. Zugleich bleibe die geldpolitische Perspektive in den USA unklar. Zwar hätten jüngste US-Inflationsdaten den unmittelbaren Zinssorgen etwas die Schärfe genommen, für mehr Transparenz über den weiteren Kurs der Federal Reserve sorgten sie nach Einschätzung Emdens aber nicht.

Auf Sektorebene gerieten vor allem Technologiewerte unter Druck. Im Softwarebereich richteten sich die Blicke auf die anstehenden Quartalszahlen von Oracle nach US-Börsenschluss; anhaltende Kursverluste im Sektor deuteten darauf hin, dass Investoren mit schwächeren Signalen rechnen. SAP-Titel gaben 3,2 Prozent nach, auch Nemetschek und Teamviewer verloren deutlich. Am Dax-Ende setzten sich zudem Gewinnmitnahmen bei Siemens Energy fort, deren Papiere um 6,5 Prozent einbrachen. Zu den wenigen Lichtblicken zählte Adidas: Angetrieben von einem positiven Analystenkommentar der kanadischen Bank RBC, die dem Sportartikelhersteller ein günstigeres Urteil stellte, setzten die Aktien ihre Erholung mit einem Plus von 2,8 Prozent fort.

Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.