Streik am Flughafen Berlin Brandenburg: Das sind die wichtigsten Passagierrechte

17.03.2026


Wegen eines Warnstreiks stellt der Flughafen Berlin Brandenburg an diesem Mittwoch den Betrieb vollständig ein. Insgesamt 445 Starts und Landungen sind nach Angaben des Airports gestrichen, Zehntausende Passagiere aus Berlin und den umliegenden Bundesländern müssen ihre Reisepläne neu ordnen. Für sie stehen grundsätzlich zwei Wege offen: eine kostenlose Umbuchung auf eine Ersatzverbindung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Die Rechtslage bei kurzfristigen Flugabsagen ist in der EU klar definiert. Bei Abflügen aus einem EU-Staat haben Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Ersatzbeförderung. Airlines müssen Reisende auf den frühestmöglichen alternativen Flug umbuchen – notfalls auch bei Konkurrenzgesellschaften, wenn diese deutlich früher starten als die eigenen Verbindungen. Verbraucherexperten raten in vielen Fällen zur Umbuchung: Wer sich den Ticketpreis auszahlen lässt und anschließend selbst kurzfristig Ersatzflüge bucht, zahlt häufig deutlich mehr als den ursprünglich vereinbarten Preis.

Bietet eine Fluggesellschaft nicht von sich aus eine Alternative an, können Passagiere der Airline eine Frist setzen und danach selbst Ersatzverbindungen organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich im Anschluss von der ursprünglichen Airline zurückfordern. Auf innerdeutschen Strecken sind Bahntickets eine gängige Alternative: Viele Gesellschaften stellen ihren Kunden bei Flugausfall Fahrkarten für die Schiene aus. Macht eine Umbuchung für Reisende keinen Sinn, etwa weil der Anlass der Reise entfällt, können sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Laut Verbraucherzentralen muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen; Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.

Ob Fluggästen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zusteht, hängt davon ab, ob die Ursache der Störung im Einflussbereich der Airline liegt. Typischerweise ist das bei Streiks des eigenen Personals wie Piloten der Fall. Am BER ist die Lage anders gelagert: Den Betrieb hat die Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Verkehrsleitung zum Ausstand aufgerufen sind. Das gilt als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Diese dürften entsprechende Entschädigungsforderungen voraussichtlich mit Verweis auf diese Sondersituation zurückweisen.

Der Flughafen verweist betroffene Reisende auf seine Website und rät, sich direkt an die jeweilige Airline oder – bei Pauschalreisen – an den Reiseveranstalter zu wenden. Dort können Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten geklärt werden. Der Airport stellt zudem eine Kontaktliste der Fluggesellschaften bereit, um den Informationsfluss inmitten des großflächigen Stillstands zu erleichtern.

Krankenhausreform: Niedersachsen fürchtet Folgen der Pflegepersonal-Untergrenzen

17.03.2026


Vor der entscheidenden Bundesratsbefassung mit der Krankenhausreform wächst in Niedersachsen der Druck auf die Bundesregierung. Landesgesundheitsminister Andreas Philippi warnt, jede zweite Klinik im Bundesland könnte durch eine geplante Verschärfung der Pflegepersonal-Regeln in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Auf der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) machte der SPD-Politiker deutlich, dass aus seiner Sicht zentrale Standorte auf dem Spiel stehen.

Im Kern geht es um neue Untergrenzen für Pflegepersonal in besonders pflegeintensiven Bereichen. Werden diese Mindestvorgaben unterschritten, könnte das nach den aktuellen Planungen nicht nur Folgen für die betroffene Abteilung haben, sondern für den gesamten Klinikstandort. Ein negatives Gutachten zur Personalausstattung gefährde die Zuweisung der Leistungsstufen für die ganze Klinik, sagte Philippi. Nach seiner Einschätzung wäre davon rund jede zweite Einrichtung in Niedersachsen betroffen. Die geplante Regelung bezeichnete er als „mehr als unverhältnismäßig“ und griff zur Zuspitzung auf den internationalen Diagnoseschlüssel zurück: Die Maßnahme sei „mindestens eine F70“, also ein Code, der in der Medizin für eine leichte Intelligenzminderung steht.

Philippi hat nach eigenen Angaben bereits das Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gesucht, um Änderungen an der Regelung zu erreichen. Am 27. März soll sich der Bundesrat mit den Anpassungen der Krankenhausreform befassen. Im Zentrum stehen dabei die sogenannten Leistungsgruppen. Sie definieren bundesweit einheitliche Anforderungen an Ausstattung, Fachärzte und andere Ressourcen. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, sollen bestimmte Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Eine negative Bewertung beim Pflegepersonal könnte damit die wirtschaftliche Basis ganzer Häuser infrage stellen.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft unterstützt die Kritik an den geplanten Pflegeuntergrenzen, mahnt aber zugleich ein umfassenderes Umsteuern in der Reform an. Ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau werde die Klinikreform nicht gelingen, betonte NKG-Vorsitzender Rainer Rempe. Jede Stunde, die nicht in Dokumentation, sondern bei den Patienten verbracht werde, erhöhe Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit, sagte er. Während die politischen Verhandlungen in Berlin weiterlaufen, wächst in den niedersächsischen Kliniken die Sorge, dass schärfere Auflagen bei Pflege und Dokumentation die Spielräume im laufenden Betrieb zusätzlich einengen könnten.