
Autofahrer in Österreich müssen weiter mit hohen Treibstoffkosten leben. Laut dem Spritpreisrechner der Regulierungsbehörde E-Control kostete ein Liter Diesel am Donnerstag im österreichweiten Schnitt 1,939 Euro und damit exakt so viel wie am Vortag. Der Durchschnittspreis für Superbenzin zog hingegen leicht an und lag bei 1,739 Euro je Liter, nach 1,729 Euro am Mittwoch. Damit setzte sich der schwankende, insgesamt aber erhöhte Preistrend der vergangenen Tage fort.
Bereits am Mittwoch hatten sich die Spritpreise nach E-Control-Daten nur moderat bewegt. Im österreichweiten Durchschnitt waren Diesel mit 1,939 Euro je Liter und Superbenzin mit 1,729 Euro etwas günstiger gewesen als am Dienstag, als für Diesel im Schnitt 1,954 Euro und für Superbenzin 1,744 Euro zu bezahlen waren. Der jüngste Anstieg bei Super hat diesen kurzfristigen Rückgang damit teilweise wieder ausgeglichen, während Diesel auf dem zuvor erreichten Niveau verharrt.
Deutlich zeigen sich weiterhin regionale Unterschiede. Am günstigsten tankten Konsumenten zuletzt im Burgenland, während sowohl Diesel als auch Superbenzin in Salzburg und Tirol am teuersten waren. Diese Spannbreite zwischen den Bundesländern bleibt damit ein prägendes Merkmal des österreichischen Tankstellenmarkts. E-Control veröffentlicht die Durchschnittspreise des Vortages täglich um 8.00 Uhr auf Basis der Meldungen der Tankstellen.
Regulatorisch gilt derzeit, dass Tankstellen ihre Spritpreise nur einmal pro Tag um 12.00 Uhr anheben dürfen; Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Auf dieser Grundlage bilden die tagesaktuellen Daten ein Bild eines Marktes, der zwar nur geringe tägliche Ausschläge zeigt, sich aber insgesamt auf einem anhaltend hohen Preisniveau eingependelt hat.

Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.