Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Thüringens öffentlicher Dienst vor Umbau: Weniger Personal, klarere Prioritäten

07.04.2026


Die Thüringer Landesregierung stellt sich auf einen deutlich kleineren öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren ein. Auslöser sind der demografische Wandel, steigende Pensionslasten und der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Langfristiges Ziel sei es, frei werdende Stellen nur noch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf nachzubesetzen, sagte Staatskanzleichef Stefan Gruhner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Realistisch sei dies jedoch wegen fehlender Fachkräfte häufig nicht möglich, was faktisch zu einem schrittweisen Stellenabbau führen werde.

Nach einer Prognose, auf die Gruhner verweist, könnte die Zahl der Bediensteten des Landes Thüringen bis zum Jahr 2035 um rund 14.500 zurückgehen. Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Personalgewinnung würde der Personalbestand im Landesdienst damit von derzeit etwa 47.500 auf rund 33.000 Stellen sinken. Dieser Prozess soll nicht durch klassische Kürzungsprogramme, sondern im Wesentlichen über natürliche Fluktuation und auslaufende Beschäftigungsverhältnisse abgebildet werden.

Parallel dazu will die Landesregierung mit einem Stellenpool und klaren Prioritätensetzungen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Der Pool soll es ermöglichen, Ressourcen flexibler zu steuern und Fachkräfte in besonders belastete Bereiche zu lenken. Gleichzeitig signalisiert die Regierung, dass nicht jede frei werdende Stelle eins zu eins ersetzt wird, sondern Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung stärker in den Vordergrund rücken.

Gruhner verbindet diesen Kurs ausdrücklich mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Wenn Thüringen weniger Einwohner habe, müsse auch der öffentliche Dienst kleiner werden, argumentiert er. Die Einführung von KI-Anwendungen in der Verwaltung gilt dabei als ein Instrument, um trotz sinkender Personalzahlen Leistungsfähigkeit und Servicequalität aufrechtzuerhalten. Der Umbau des Landesdienstes dürfte damit zu einem zentralen Thema der Haushalts- und Strukturpolitik in den kommenden Jahren werden.