
Im monatelangen Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wächst der Druck auf Kommunen, Krankenkassen und Landesregierung. Der nordrhein-westfälische Städtetag warnt vor „erheblichen Finanzierungslücken“ und sieht die Funktionsfähigkeit des Notfalldienstes gefährdet. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für sogenannte Fehlfahrten trägt – Einsätze, bei denen am Ende kein Patient in ein Krankenhaus transportiert wird. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten angekündigt, sich ab 2026 an diesen Kosten nicht mehr zu beteiligen und weigern sich seit diesem Jahr, Fehlfahrten vollständig zu bezahlen.
Die Landesregierung versucht, den Konflikt mit einer Übergangslösung zu entschärfen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) legte dem Gesundheitsausschuss des Landtags einen Musterbeschluss vor, der auf ein Angebot der Kassen zurückgreift: Demnach sollen die Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Die Regelung wäre jedoch an eine Obergrenze gebunden – sie gilt nur, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich liegt diese Quote in vielen Städten laut Landesangaben bei bis zu 25 Prozent.
Für die Kommunen reicht der Vorschlag nicht aus. Vertreter des Städtetags kritisieren, dass Städte auf hohen Summen sitzenblieben, sollten die Kassen nur einen Teil der Fehlfahrten finanzieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage sehen sie kaum Spielraum, die Lücken aus eigenen Mitteln zu schließen. In Beschlüssen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ist von einem Szenario die Rede, in dem die Kommunen gezwungen sein könnten, von allen Menschen, die einen Rettungswagen rufen, hohe Eigenanteile zu verlangen. Der Rettungsdienst sei eine „riesige Errungenschaft“ der Gefahrenabwehr und dürfe „nicht unter Druck geraten“, heißt es.
Eine ursprünglich geplante landesweit einheitliche Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen, Krankenkassen und Land zur dauerhaften Finanzierung des Rettungsdienstes ist gescheitert. Nach Einschätzung des Städtetags lasse sich dieses Modell „nicht verwirklichen“. Stattdessen sollen nun einzelne Städte selbst entscheiden, ob sie den vom Land vorgeschlagenen Übergangsmodus akzeptieren und individuelle Vereinbarungen mit den Kassen schließen. Im Gegenzug erwartet die Landesregierung, dass die Kommunen die Strukturen des Rettungsdienstes in NRW auf den Prüfstand stellen und Einsparmöglichkeiten prüfen. Für Versicherte bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang sie künftig an den Kosten eines Notrufs beteiligt werden könnten.

Nach gut zehn Monaten Bauzeit ist die stark befahrene Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin wieder vollständig in Betrieb – allerdings mit sechs Wochen Verspätung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan. Am frühen Morgen fuhr der erste Fernzug um 5.36 Uhr mit leichter Verspätung vom Hamburger Hauptbahnhof in Richtung Hauptstadt ab, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Bereits seit Samstagabend nutzen Güterzüge den Korridor, seit Sonntag rollen auch wieder Fern- und Regionalzüge regulär über die sanierte Verbindung.
Für Tausende Pendlerinnen und Pendler entfällt damit der belastende Ersatzverkehr mit Bussen. Während der Generalsanierung war der Fernverkehr über Stendal und Uelzen umgeleitet worden, regionale Verbindungen zwischen Hamburg und Berlin fielen monatelang aus. Schon Mitte Mai hatte die Bahn einen ersten Teilabschnitt entlastet und die durchgehende Verbindung zwischen Hamburg und Schwerin wieder aufgenommen. Nun ist die gesamte Achse zurück im Netz – die Bahn warnt jedoch vor Anlaufschwierigkeiten und empfiehlt, Fahrzeiten vorab zu prüfen.
Die Wiederinbetriebnahme verläuft holprig. Am ersten Betriebstag sammelten sich auf der frisch sanierten Strecke Verspätungen von mindestens 15 Minuten, teils deutlich darüber. Fernzüge benötigten am Sonntag in der Regel mehr als zwei Stunden und 15 Minuten zwischen den Hauptbahnhöfen, obwohl die schnellsten ICE nach Abschluss der Arbeiten eigentlich in rund einer Stunde und 47 Minuten verkehren sollen. Hintergrund ist unter anderem, dass das für Tempo 230 ausgelegte LZB-Zugsicherungssystem auf Teilen der Trasse noch nicht abgenommen ist. Auf diesen Abschnitten gilt vorerst das PZB-System mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern.
Die Bauarbeiten auf der 2025 begonnenen Generalsanierung umfassten nach Bahnangaben die Erneuerung von 165 Kilometern Gleisen und die Instandsetzung weiterer 61 Kilometer. Zudem wurden 249 Weichen eingebaut und 28 Bahnhöfe modernisiert. Der ursprünglich bis Ende April angesetzte Abschluss verzögerte sich durch einen harten Winter und gefrorenen Boden, der den Zeitpuffer aufbrauchte. Mit der jetzt abgeschlossenen Kernsanierung ist die Verbindung zwischen den beiden größten deutschen Städten infrastrukturell deutlich erneuert, ihre geplante Höchstleistung im Fahrplanbetrieb dürfte aber erst erreicht werden, wenn die technischen Zugsicherungssysteme auf der gesamten Strecke vollumfänglich verfügbar sind.