Nationalbank rechnet mit gedämpftem Wachstum durch Iran-Krise

10.03.2026


Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) warnt vor spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Iran-Konflikts auf Österreich. Aufgrund gestiegener Energiepreise und hoher Unsicherheit rechnet die Notenbank mit einem geringeren Wirtschaftswachstum und einer höheren Teuerungsrate. OeNB-Gouverneur Martin Kocher betonte jedoch bei einem Pressegespräch am Dienstag in Wien, dass eine Rezession für Österreich oder die Eurozone derzeit ausgeschlossen werden könne.

OeNB-Chefvolkswirt Wolf Heinrich Reuter präsentierte drei mögliche Szenarien für das Jahr 2026. Bleiben die Energiepreise entsprechend den aktuellen Markterwartungen vorübergehend hoch, würde das österreichische Wachstum um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen als bisher erwartet, während die Inflation um 0,5 Prozentpunkte steigen würde. Verharren die Preise für Öl und Gas jedoch bis Jahresende auf einem anhaltend hohen Niveau, erwartet die Nationalbank Einbußen beim Wachstum von 0,5 Prozentpunkten und einen Anstieg der Inflation um einen vollen Prozentpunkt. Ein rasches Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen würde die Wirtschaftsleistung und die Preisentwicklung hingegen kaum belasten.

Zur aktuellen Diskussion über mögliche Steuersenkungen auf Treibstoffe zeigte sich Kocher zurückhaltend, da es noch keine konkreten Modelle der Bundesregierung gebe. Eine reine Steuersenkung würde zudem Vielverbraucher bevorzugen. Der OeNB-Gouverneur betonte, man könne sich nicht von der weltweiten Entwicklung abkoppeln, und stellte klar, dass jede Maßnahme entweder Subventionierung aus dem Budget oder Rationierung erfordere. Kocher mahnte zur Besonnenheit bei politischen Eingriffen.

Mit Blick auf die anstehende Zinssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in der kommenden Woche unterstrich Kocher die Bedeutung, nicht überhastet zu handeln, sondern genau zu überlegen. Die EZB sei darauf vorbereitet, rasch und klar auf die Situation zu reagieren. Eine aktualisierte, detaillierte Konjunkturprognose wird die OeNB am 24. März vorlegen.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.