Mehr als drei Millionen Menschen im Iran auf der Flucht

13.03.2026


Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als drei Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Betroffen seien zwischen 600.000 und einer Million Haushalte, teilte die Behörde am Donnerstag in Genf mit. Je nach Haushaltsgröße entspreche das bis zu 3,2 Millionen Menschen, deren bisheriger Wohnort infolge der Kampfhandlungen nicht mehr sicher oder bewohnbar ist.

Die UNHCR-Notfallabteilung rechnet damit, dass die Zahl der Binnenvertriebenen weiter steigen wird. Angesichts der anhaltenden Angriffe sprach der Leiter der Abteilung, Ayaki Ito, von einer „besorgniserregenden Eskalation“ der humanitären Lage im Iran. Die Organisation betont die Notwendigkeit, Zivilisten zu schützen, humanitären Zugang aufrechtzuerhalten und Grenzen für Menschen, die Sicherheit suchen, gemäß internationalen Verpflichtungen offen zu halten.

Der Iran beherbergt seit Jahren große Flüchtlingspopulationen aus Nachbarstaaten, insbesondere aus Afghanistan. Nach UNHCR-Angaben werden diese Menschen nun zusätzlich von den aktuellen Kampfhandlungen erfasst. Viele dieser Familien verfügten über nur sehr begrenzte Unterstützungsnetzwerke und befänden sich daher in einer besonders verwundbaren Lage, warnte Ito.

Die USA und Israel hatten den Angaben zufolge am 28. Februar mit Luftangriffen den Iran-Krieg begonnen. Bereits am ersten Tag der Angriffe wurden der Oberste Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei beziehungsweise Ayatollah Ali Chamenei, sowie weitere Mitglieder der iranischen Führung getötet. Der Iran reagiert seither mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Israel, mehreren Golfstaaten und auf US-Einrichtungen in der Golfregion. Humanitäre Organisationen richten ihren Fokus nun verstärkt auf die Versorgung der Vertriebenen und drängen auf Maßnahmen zur Begrenzung der zivilen Folgen der anhaltenden Kampfhandlungen.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.