Land Brandenburg will Crash im Rettungsdienst verhindern

26.03.2026


Im Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg hat Gesundheitsminister René Wilke ein Moratorium für drohende Gebührenbescheide verkündet. Nach einem Spitzentreffen mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Krankenkassen sind die Pläne einzelner Kommunen, Bürger erstmals direkt für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten, vorerst gestoppt. Eine dauerhafte Lösung steht noch aus, soll nun aber in weiteren Verhandlungen erarbeitet werden. Einigkeit besteht laut Wilke darin, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können wollen, die Kosten für Rettungseinsätze nicht privat tragen zu müssen.

Auslöser der Auseinandersetzung war die Ankündigung der Stadt Cottbus, ab Ende März Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zu verschicken – zunächst für Einsätze ab Januar 2025. Die Kommune begründete den Schritt mit einer Finanzierungslücke, weil die Krankenkassen nach Darstellung der Stadt nicht bereit seien, die vollen Kosten für 2025 zu übernehmen. Die Ersatzkassen wiesen das zurück und betonen, man zahle „selbstverständlich“ für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen. Nicht akzeptabel seien dagegen Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig seien.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, wie stark die Ausgaben für den Rettungsdienst steigen dürfen und wie diese Steigerungen belegt werden. Der Verband der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg fordert transparente und plausible Zahlen. In Cottbus halten die Kassen eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 nach eigenen Angaben für nicht plausibel. Ähnliche Konflikte gibt es im Landkreis Dahme-Spreewald, wo ebenfalls Gebührenbescheide drohten. Landrat Sven Herzberger machte deutlich, dass Bürger die Notrufnummer 112 wählen können müssten, ohne Angst vor späteren Gebührenbescheiden zu haben.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die Lage im Land heterogen: In acht Landkreisen oder kreisfreien Städten sind die Finanzierungsfragen für den Rettungsdienst geklärt, weitere acht verhandeln noch mit den Kassen. Cottbus und Dahme-Spreewald gelten dabei als besondere Problemfälle. Dennoch sieht Minister Wilke auf allen Seiten die Bereitschaft zur Einigung, um zusätzliche Belastungen der Bürger zu vermeiden. Kommunalvertreter wie die Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick und die Uckermärker Landrätin Karina Dörk betonen eine gemeinsame Mitverantwortung für eine tragfähige und dauerhafte Lösung der Rettungsdienstfinanzierung.

Hundert-Millionen-Risiko: Land fürchtet Folgen der neuen Trassenpreise

26.03.2026


Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Berechnung sogenannter Trassenpreise stellt den Schienen-Nahverkehr in Baden-Württemberg vor erhebliche finanzielle Risiken. Das Land rechnet mit Mehrbelastungen von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr, sollte der Bund keine zusätzlichen Mittel bereitstellen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnt, ohne Ausgleich drohten spürbare Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr sowie steigende Fahrkartenpreise.

Trassenpreise sind Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur an den Netzbetreiber – im Fern- und Regionalverkehr die Deutsche Bahn – zahlen. Bislang waren diese Entgelte und ihre Erhöhungen im Regionalverkehr gedeckelt, um die Kosten für die Länder zu begrenzen. Die Preisbremse wirkte zulasten von Güter- und Fernverkehr. Diese deutsche Berechnungsmethode erklärte der EuGH nun für nicht vereinbar mit EU-Recht, weil eine starre mathematische Deckelung der Entgelte gegen europäische Vorgaben verstoße.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage der DB-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo gegen die von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eingeführte Preisbremse. Die Regulierungsbehörde hatte damit verhindern wollen, dass die Trassenentgelte den öffentlichen Nahverkehr finanziell überfordern. Nach dem Luxemburger Urteil hat jedoch die Bahn-Tochter Recht bekommen, die Deckelung ist in der bisherigen Form nicht zulässig. Damit steigt der Spielraum für höhere Trassenpreise, was die Kostenbasis der regionalen Aufgabenträger unmittelbar verändert.

Nach Schätzungen des baden-württembergischen Verkehrsministeriums könnte infolge des Urteils etwa jeder zehnte Zug im Land zur Disposition stehen. In pessimistischeren Szenarien ist sogar von bis zu 20 Prozent der Verbindungen die Rede. "Wenn es schlecht läuft, müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen", sagte Hermann. Ohne ein Gegensteuern durch den Bund stehen die Länder vor der Wahl, Leistungen im Nahverkehr zusammenzustreichen, Ticketpreise anzuheben – oder zusätzliche Haushaltsmittel umzuschichten.