
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.
Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.
Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.
Sachsen-Anhalt stellt die Luftrettung neu auf und verzichtet dabei auf einen eigenen Rettungshubschrauber in der Altmark. Stattdessen soll der bestehende Hubschrauberstandort in Magdeburg zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut werden. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) kündigte an, dass der dort stationierte Rettungshubschrauber künftig rund um die Uhr, also 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, einsatzfähig sein soll. Ziel sei es, die notärztliche Versorgung im nördlichen Landesteil in den Nachtstunden spürbar zu verbessern.
Derzeit stehen in Sachsen-Anhalt drei Rettungshubschrauber zur Verfügung: zwei in Oppin bei Halle ("Christoph Sachsen-Anhalt" und "Christoph Halle") sowie "Christoph 36" in Magdeburg. Bislang ist nur "Christoph Sachsen-Anhalt" für Einsätze rund um die Uhr ausgelegt; die beiden anderen Maschinen sind auf Flüge zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang beschränkt. Im vergangenen Jahr wurden die drei in Sachsen-Anhalt stationierten Rettungshubschrauber insgesamt 2.318 Mal alarmiert – ein Wert, der die Bedeutung der Luftrettung für die Notfallversorgung im Flächenland unterstreicht.
Mit der geplanten Reform soll Sachsen-Anhalt künftig über zwei rund um die Uhr verfügbare Rettungshubschrauber im eigenen Bundesland verfügen. Zieschang betonte, dass das Land damit bundesweit zu den Regionen mit der besten Versorgung in den Nachtstunden zählen werde. Ergänzt wird das System durch acht weitere Rettungshubschrauber aus benachbarten Bundesländern. Im Notfall wird stets der nächstgelegene Hubschrauber alarmiert, unabhängig von der Landesgrenze. Im Tagesbetrieb sollen im Norden Sachsen-Anhalts nach Angaben der Ministerin weiterhin fünf Rettungshubschrauber verfügbar sein, die alle nördlichen Landkreise vollständig abdecken.
Die Altmark erhält trotz der seit Jahren laufenden Debatte keinen eigenen Hubschrauberstützpunkt. Das Innenministerium setzt stattdessen auf die Erweiterung des bestehenden Netzes und die bessere nächtliche Erreichbarkeit durch den 24/7-Betrieb in Magdeburg. Kritische Stimmen aus dem Norden, die seit Langem auf die großen Entfernungen und die dünne Besiedlung verweisen, werden damit vorerst nicht mit einem zusätzlichen Standort beantwortet. Die Landesregierung verweist auf das im Verbund organisierte Luftrettungssystem und die überregionale Zusammenarbeit, um auch abgelegene Regionen im Ernstfall zu erreichen.