Korruptionsskandal im KVR: Staatsanwaltschaft will 850.000 Euro abschöpfen

12.06.2026


Der Korruptionsskandal in der Münchner Ausländerbehörde zieht immer weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft München I hat eine zweite Anklage im Zusammenhang mit mutmaßlich illegal erteilten Aufenthaltsgenehmigungen erhoben. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), die für die Ausländerbehörde tätig war, sowie zwei weitere Männer. Die Ermittler sprechen von einem bandenmäßig organisierten System, mit dem ausländischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung ein rechtswidriger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden sein soll.

Der 36 Jahre alten Ex-Beschäftigten der Behörde wird Bestechlichkeit in 85 Fällen vorgeworfen. In Tateinheit soll sie gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust haben; in einem Großteil der Fälle kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung hinzu. Die Frau soll Aufenthaltsgenehmigungen und sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Profitiert haben sollen vor allem vietnamesische Staatsangehörige.

Die beiden mitangeklagten Männer im Alter von 31 und 34 Jahren sollen laut Anklage gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust und Beihilfe zur Bestechlichkeit geleistet haben. Gegen einen der beiden besteht zusätzlich der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung. Nach Darstellung der Ermittler sollen vietnamesische Antragsteller für die unrechtmäßigen Aufenthaltstitel jeweils Geldbeträge im fünfstelligen Bereich gezahlt haben. Insgesamt will die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.

Bereits bei einer früheren Razzia stellten die Ermittler rund 100.000 Euro Bargeld sowie etwa 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sicher. Die neue Anklage reiht sich in einen größeren Tatkomplex ein: In einem ersten Verfahren waren im Januar zwei ehemalige städtische Mitarbeiter rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Mit der nun erhobenen Anklage rückt die Frage stärker in den Fokus, in welchem Ausmaß behördeninterne Kontrollmechanismen versagt haben – und wie die Stadt künftig verhindern will, dass Aufenthaltstitel zur Ware auf einem illegalen Markt werden.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.