Konflikt um Tempo beim Jugendschutz online: Schön verlangt Respekt für Expertenarbeit

12.03.2026


In der Auseinandersetzung um strengere Regeln für soziale Netzwerke für Jugendliche hat die Co-Vorsitzende der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Nadine Schön, die Politik zu mehr Zurückhaltung beim Tempo gemahnt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission mit 18 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis solle ihre Arbeit im vereinbarten Rahmen abschließen können, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Sie rate der Politik „dringend“, das Gremium in Ruhe arbeiten zu lassen.

Auslöser der Debatte sind Forderungen nach schnellerem Handeln, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hatte betont, es wäre wichtig, dass die Expertenkommission früher zu Ergebnissen komme. Schön verwies dagegen auf den zugesagten Zeitraum von knapp einem Jahr für die Erarbeitung der Empfehlungen und forderte „Respekt vor der Zeit und dem Engagement der Fachleute“, die die Aufgabe ehrenamtlich neben anderen Verpflichtungen wahrnähmen.

Inhaltlich geht es der Kommission nach Darstellung Schöns um deutlich mehr als nur die Frage eines möglichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke. Im Mittelpunkt stünden umfassende Konzepte für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Die Empfehlungen sollen bis zum Sommer vorliegen und eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand des Jugendmedienschutzes im Netz einschließen.

Auf den politischen Ruf nach mehr Tempo reagiert das Gremium dennoch mit einem Entgegenkommen: Teile der Ergebnisse sollen früher veröffentlicht werden. Konkret will die Kommission die Bestandsaufnahme sowie konkrete Handlungsempfehlungen vorziehen und beide Bausteine nach Schöns Angaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Damit versucht das Gremium, den Wunsch nach schneller Orientierung zu bedienen, ohne den ursprünglich vereinbarten Arbeitsrahmen grundlegend zu verändern.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.