Klimarisiko im Job: AK verlangt klare Stoppschwellen für Arbeiten bei großer Hitze

10.06.2026


Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.

Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.

Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.