ILA 2024: Merz eröffnet Leitmesse für Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung

11.06.2026


Mit einem Rundgang von Bundeskanzler Friedrich Merz eröffnet am Mittwoch die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) am Flughafen Berlin Brandenburg. Der CDU-Politiker will am frühen Nachmittag über das Gelände am Rande des BER führen und die Schau offiziell einweihen. Von ihm werden auch Aussagen zur Luftfahrtstrategie der Bundesregierung erwartet. Die Messe steht in diesem Jahr unter dem Motto „Pioneering Aerospace“ und versteht sich als Schaufenster für technologische Innovationen in Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung.

Die ILA findet im zweijährigen Rhythmus in Schönefeld statt und ist einer der wichtigsten europäischen Branchentreffs. Nach Angaben der Veranstalter werden in diesem Jahr rund 750 Aussteller aus 37 Ländern erwartet, nachdem 2024 etwa 600 Aussteller aus 31 Nationen und rund 95.000 Teilnehmende aus etwa 60 Ländern gezählt wurden. Bis Freitag ist der Zugang Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende öffnet die Messe für die breite Öffentlichkeit – vorausgesetzt, die Tickets wurden rechtzeitig besorgt.

Inhaltlich rücken Drohnen und unbemannte Systeme in den Vordergrund. Die Messe zeigt neue Produkte und Lösungen, die von der zivilen Nutzung bis hin zu militärischen Anwendungen reichen. Flugvorführungen mit militärischen und zivilen Luftfahrzeugen sollen die technologische Bandbreite unterstreichen. Politische Diskussionsforen begleiten das Programm und geben der Branche eine Plattform, um regulatorische Fragen, Beschaffungsvorhaben und sicherheitspolitische Anforderungen zu adressieren.

Vor dem Kanzler hatten bereits Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Messegelände inspiziert. Ein weiteres zentrales Thema der diesjährigen ILA ist die Zukunft der europäischen Rüstungszusammenarbeit. Nach dem Scheitern des milliardenschweren deutsch-französischen Kampfjetprojekts dürfte auf den Podien intensiv darüber diskutiert werden, wie sich Europa bei der Entwicklung und Beschaffung komplexer Verteidigungssysteme künftig aufstellt und welche Rolle Deutschland dabei einnimmt.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.