Die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingt die schwarz-rote Koalition zu einer umfassenden Reform – doch über den Weg dahin gibt es erheblichen Streit. Die SPD lehnt Kürzungen von Leistungen für Versicherte strikt ab und warnt vor einer weiteren Belastung der Beitragszahler. Fraktionsvize Dagmar Schmidt verweist darauf, dass die Versicherten bereits jetzt spürbar zur Stabilisierung des Systems beitragen: Die zusätzlichen Beitragseinnahmen könnten bis 2026 auf 65 bis 70 Milliarden Euro anschwellen. Neue Einschnitte oder höhere Zuzahlungen hält sie deshalb für politisch wie sozial kaum vermittelbar.
Rückendeckung erhält die SPD vom GKV-Spitzenverband. Dessen Chef Oliver Blatt kritisiert Forderungen aus Ärzte- und Krankenhauskreisen nach höheren Zuzahlungen, Eintrittsgeldern für Arztpraxen oder unmittelbaren Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten. Solche Schritte seien „der falsche Weg“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Wenn überhaupt, dann dürften zusätzliche Belastungen für Versicherte „das letzte Mittel und nicht das erste“ sein. Blatt pocht stattdessen auf „mutige Reformen“ und eine „kraftvolle Durchsetzung“, um die Ausgabendynamik in den Griff zu bekommen.
Der Zeitdruck ist hoch: Für das Jahr 2027 rechnet die Koalition mit einer Finanzierungslücke von mindestens 12 bis 14 Milliarden Euro. Um neue Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden, soll eine von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Expertenkommission bereits an diesem Montag erste Reformvorschläge vorlegen. In der Regierung zeichnet sich ab, dass der Schwerpunkt nicht auf der Einnahmeseite liegen soll. Schmidt sieht die Probleme vor allem in ineffizienten Strukturen – eine Einschätzung, die der GKV-Verband teilt. Im Fokus stehen daher eine konsequente Krankenhausreform, eine neu geordnete Notfallversorgung sowie ein Digitalisierungsschub, der Doppelstrukturen und Verwaltungsaufwand abbauen soll.
Auch aus der Wirtschaft kommen Forderungen nach Effizienzanreizen, etwa beim Abbau von Überkapazitäten in Krankenhäusern und der Senkung von Verwaltungskosten. Parallel mahnt der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen, die „extreme Ausgabendynamik“ bei Kliniken, Arzneimitteln und in der ambulanten Versorgung entschiedener anzugehen. Inzwischen fließt nach seinen Angaben mehr als eine Milliarde Euro pro Tag in das System, die Krankenhauskosten steigen jährlich um rund zehn Prozent. Während die Koalition auf schnelle Beschlüsse drängt, zeichnet sich damit ein Konflikt über die Verteilung der Lasten ab: Versicherte, Leistungserbringer und Arbeitgeber ringen darum, wer welchen Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems leisten soll.

Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.
Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.
Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.
Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.