Ermittlungen nach Brandkatastrophe in Crans-Montana ausgeweitet

10.03.2026


Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat die strafrechtlichen Ermittlungen zum verheerenden Bar-Brand in Crans-Montana ausgeweitet. Am 5. März 2026 wurden fünf weitere Personen unter Untersuchung gestellt, wodurch sich die Gesamtzahl der Beschuldigten auf neun erhöht. Unter den neu hinzugekommenen Verdächtigen befindet sich der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, der seit 2017 im Amt ist und zuletzt im November 2024 wiedergewählt wurde.

Neben Féraud werden ein ehemaliger Gemeinderat, der für öffentliche Sicherheit zuständig war, ein früherer Brandschutz-Verantwortlicher und dessen Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit ermittelt. Ihnen werden, ebenso wie den bereits zuvor Beschuldigten, fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die französischen Eigentümer der Bar Le Constellation, der aktuelle Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde und sein Vorgänger gehören ebenfalls zu den neun Beschuldigten.

Der Brand brach in der Neujahrsnacht in der Bar Le Constellation im Zentrum des Schweizer Skiorts aus und forderte 41 Todesopfer. 115 weitere Personen wurden verletzt, viele davon mit schwersten Verbrennungen, die teilweise noch immer im Krankenhaus behandelt werden. Ermittler gehen davon aus, dass Feuerwerksfontänen, die an Flaschen befestigt und zu nahe an die mit Schaum verkleidete Decke gehalten wurden, die Katastrophe auslösten.

Die Staatsanwaltschaft ist damit beauftragt, die genauen Umstände des Brandes aufzuklären und zu prüfen, ob Sicherheitsvorschriften von den Bareigentümern und den Gemeindeverantwortlichen eingehalten wurden. Die Gemeinde hat eingeräumt, dass seit 2019 keine Brandschutzkontrollen in der Bar durchgeführt wurden, obwohl diese jährlich vorgeschrieben sind. Die Beschuldigten sollen im April vernommen werden, wobei für Nicolas Féraud der 13. April als Vernehmungstermin festgelegt wurde.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.