
Im Ringen um eine Entlastung von hohen Mobilitätskosten in Berlin positioniert sich die Linke mit einem klar abgegrenzten Gegenmodell zur Linie des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU). Spitzenkandidatin Elif Eralp fordert einen befristeten Kraftstoffzuschuss für kleine und mittlere Unternehmen sowie ein günstigeres Deutschlandticket. Ziel sei es, jene zu unterstützen, die auf das Auto angewiesen sind oder auf den öffentlichen Nahverkehr setzen, ohne dabei mit allgemeinen Preisdeckeln in den Markt einzugreifen.
Eralp verweist insbesondere auf Handwerksbetriebe, Pflegekräfte und Lieferdienste, die kaum Ausweichmöglichkeiten hätten. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge kleiner und mittlerer Betriebe brauche es eine gezielte Unterstützung, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Der von ihr vorgeschlagene Zuschuss solle zeitlich befristet sein und unbürokratisch über die Steuererklärung oder Institutionen wie die Handwerkskammer abgewickelt werden. So könne die Entlastung zielgerichtet bei den betroffenen Unternehmen ankommen.
Parallel drängt die Linke auf ein attraktiveres Angebot im öffentlichen Verkehr. Berlin solle beim Deutschlandticket vorangehen und gemeinsam mit anderen Metropolregionen wie München und Frankfurt darauf hinwirken, dass der monatliche Preis höchstens 49 Euro beträgt, fordert Eralp. Ein solches Preisniveau sei machbar und überfällig, argumentiert sie, um den Nahverkehr als echte Alternative zum Auto zu stärken und die finanzielle Belastung vieler Pendlerinnen und Pendler zu senken.
Die Vorschläge der Linken sind zugleich eine direkte Replik auf Wegners jüngste Forderungen an den Bund. Der CDU-Politiker hatte angesichts der gestiegenen Spritpreise eine Preisobergrenze nach polnischem Vorbild und eine Aussetzung der CO₂-Steuer ins Spiel gebracht. Eralp kritisiert diesen Ansatz als „Forderungen, die gut klingen und am Ende nichts verändern“. Ein Tankpreisdeckel koste das Land Berlin nichts, werde voraussichtlich nicht umgesetzt und helfe nicht jenen, die die Unterstützung am dringendsten benötigten, so die Linken-Spitzenkandidatin. Statt eines pauschalen Eingriffs nach dem Gießkannenprinzip werbe ihre Partei für eine sozial und wirtschaftlich fokussierte Entlastungspolitik.

Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.