ApoDoc: Online-Arztgespräche in ausgewählten Apotheken

10.03.2026


Die österreichischen Apotheken befinden sich im Wandel. Während die Bundesregierung die Möglichkeit für Impfungen in Apotheken schaffen will, betont die Österreichische Apothekerkammer, dass dies nur ein Teil einer umfassenderen Strategie ist. Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr erklärte bei der Fortbildungstagung in Schladming, das Ziel sei die Mitwirkung im Patientenstrom-Management. Viele der rund 1.400 Apotheken seien durch Ausbildungsprogramme bereits auf die neuen Aufgaben vorbereitet.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der zunehmende Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind europaweit Drogeriemärkte und Versandhandels-„Apotheken“ in den Markt eingedrungen, während klassische öffentliche Apotheken über ständig sinkende Margen klagen. In Deutschland gab es bereits zahlreiche Apotheken-Konkurse und Stilllegungen. Dem will die Apothekerkammer mit erweiterten Dienstleistungen begegnen, zu denen neben Impfungen auch Bluttests als Screening für Risikopersonen gehören.

Parallel dazu testet die Apothekerkammer mit dem Pilotprojekt „ApoDoc“ assistierte Telemedizin in Apotheken. Seit dem 20. Februar wird dieses kostenlose Angebot in drei Wiener Apotheken an Randdienstzeiten (Freitag 14-18 Uhr und Samstag 08-12 Uhr) bereitgestellt. Ab Mitte März sollen zwölf weitere Apotheken in Wien und Oberösterreich folgen. Patienten können dabei in einem Beratungszimmer vertraulich ein Online-Arztgespräch führen und bei Bedarf gleich Medikamente erhalten.

Das Projekt, das in Kooperation mit den Gesundheitsdienstleistern UNIQA Health Services und Mavie Next durchgeführt wird, läuft bis Ende Juni. Ziel ist die Entwicklung eines standardisierten telemedizinischen Ablaufs, der insbesondere außerhalb regulärer Ordinationszeiten einen zusätzlichen Zugang zu allgemeinmedizinischer Versorgung ermöglichen soll. Die Apothekerkammer betont, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu bestehenden ärztlichen Versorgungsstrukturen handelt.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.